Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Reisebestätigung
a) Die Anmeldung ist schriftlich, mündlich oder fernmündlich verbindlich. Für uns wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung schriftlich bestätigen. Die Plätze werden in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen nummeriert vergeben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht. Diesbezügliche Änderungen behalten wir uns vor.

b) Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen steht der Anmelder ein. Er haftet auch für die von ihm angemeldeten Teilnehmer.

c) Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin. An dieses Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebots kommt zustande, wenn er von Ihnen innerhalb dieser Frist anerkannt wird.


2. Bezahlung
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 3 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Anmeldung innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zu bezahlen. Zahlungsverzug berechtigt uns zum Rücktritt und zur Berechnung der vereinbarten Rücktrittskosten.


3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ist aus unserer Reisebeschreibung zu entnehmen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.


4. Leistungs- und Preisänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglichen geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungen bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder- Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, ggf. werden wirihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Eine nachträgliche Änderung des Reisepreises behalten wir und vor, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung werden Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitraum sind nicht zulässig. Sofern Preiserhöhungen 5 % übersteigen, sind Sie berechtigt innerhalb von 10 Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten.


5. Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen dies schriftlich zu tun. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, so sind wir berechtigt, Ersatz für unsere Aufwendungen zu fordern. Als Entschädigung werden folgende Gebühren pro Person berechnet:

Busreisen Schiff/Fähre
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises 30 %
29 - 15 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises 50 %
14 - 7 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises 60 %
ab 6 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises 80 %
bei Nichterscheinen oder Stornierung am Abreisetag 100 % des Reisepreises 100%

Bei nachgewiesener Krankheit, Unfall, Tod ( ärztl. Attest einholen) kann unsere Reiserücktrittsversicherung in Anspruch genommen werden.
a) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter


6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seiner weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/ oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.

b) Bis 2 Wochen vor Reisebeginn, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erreicht wird. Der eingezahlte Reisepreis wird umgehend zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages. Im Falle der Kündigung können wir für die bereits erbrachten Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere zur Rückbeförderung, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.


8. Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für Angaben in nicht von uns herausgegebenen Prospekten
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reisleistungen


9. Gewährleistung
Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadenersatz verlangen.


10. Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
2. soweit wir für einendem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind


11. Mitwirkungspflicht / Beanstandungen
Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringzuhalten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.


12. Ausschlussfrist und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte First ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tage gehemmt, an dem wir die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweisen.

13. Paß-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Wir weisen Sie über Bestimmungen, die Pass- , Visa und Gesundheitsvorschriften betreffen hin, sofern diese uns bekannt oder unter Anwendungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten.

Zoll und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt: auch hierüber informieren wir Sie. Jeder Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass alle für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, über die der Reisende von uns informiert wurde, eingehalten werden. Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.


14. Reisegepäck
Für Verlust, Diebstahl, Vertausch oder Beschädigung der Gepäckstücke sowie für im Bus, auch bei Fahrpausen und während der Nacht, zurückgelassene Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.


15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.


16. Gerichtsstand
Leistung- und Erfüllungsort sowie Gerichtstand ist der Sitz des Unternehmens.

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